| Die Anträge auf Genehmigung und Förderung einer Kooperationsgruppe für das erste Schulhalbjahr bzw. Schuljahr müssen bis zum 15. Juli, für das zweite Schuljahr bis zum 20. Dezember 2005 über die Schulleitung der zuständigen Landesschulbehörde bzw. deren Abteilung vorliegen.
Die Anträge sind auf den vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Vordrucken einzureichen. Kooperationsmaßnahmen im Rahmen des Betreuungsangebots an Verlässlichen Grundschulen / Ganztagsschulen können nicht aus Mitteln gefördert werden, die für das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen bereitstehen.
Antragsformulare, Richtlinien und Flyer sind im Internet unter http://www.lsb-niedersachsen.de/lsb/show.php3?id=126&nodeid=126&p= abrufbar
Weitere und nähere Informationen: Frau Heyer Tel. (05 11) 12 68-157 E-Mail: dheyer@lsb-niedersachsen.de Herr Täger Tel.: (05 11) 12 68-154 E-Mail: ktaeger@lsb-niedersachsen.de
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