Inhalt
Wir über uns
Aktuelles
  SSB-Newsletter
Aus- und Fortbildung
Service
  Dokumente
  Sportförderung
  Sportvereine
  Termine
Sportjugend
Freizeiten
Sportabzeichen
Moonsport
Sport meets Music
Göttinger Sportschau
Mission Olympic 2009
Projekt Schule-Verein
Kontakt
  Vorstand
  Geschäftsstelle
  E-Mail
Archiv
Impressum






 
   Finanzen
Reform des Reisekostengesetzes für Ehrenamtliche
Das Bundesreisekostengesetz ist mit Wirkung vom 01.09.2005 geändert worden. Auswirkungen für die Reisekosten ehrenamtlich Tätiger ergeben sich im Bereich des Tagegeldes.

Hier erfolgt nunmehr ein geänderter prozentualer Kürzungsbetrag bei der unentgeltlichen Verpflegung (20% Frühstück und jeweils 40% für Mittag- bzw. Abendessen). Zu beachten ist dabei, dass der Abzug jeweils vom vollen Tagessatz (24,00 €) zu ermitteln ist.Bei den Fahrtkosten entfällt ab 01.09.2005 die Mitnahme-entschädig ung. Die sonstigen Bestimmungen zu den Fahrtkosten sind z.Zt. unverändert. Die neuen Dokumente finden Sie im Internet im Bereich LSB-Service-Center in der Rubrik LSB-Abrechnungsformulare http://www.lsb-niedersachsen.de/lsb/show.php3?id=38&nodeid=38&p= .

 
LSB
 
| Leserbrief | Druckversion |
 
   Archiv
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008
Jahr 2009
Jahr 2010
Jahr 2011