| Das Bundesreisekostengesetz ist mit Wirkung vom 01.09.2005 geändert worden. Auswirkungen für die Reisekosten ehrenamtlich Tätiger ergeben sich im Bereich des Tagegeldes.
Hier erfolgt nunmehr ein geänderter prozentualer Kürzungsbetrag bei der unentgeltlichen Verpflegung (20% Frühstück und jeweils 40% für Mittag- bzw. Abendessen). Zu beachten ist dabei, dass der Abzug jeweils vom vollen Tagessatz (24,00 €) zu ermitteln ist.Bei den Fahrtkosten entfällt ab 01.09.2005 die Mitnahme-entschädig ung. Die sonstigen Bestimmungen zu den Fahrtkosten sind z.Zt. unverändert. Die neuen Dokumente finden Sie im Internet im Bereich LSB-Service-Center in der Rubrik LSB-Abrechnungsformulare http://www.lsb-niedersachsen.de/lsb/show.php3?id=38&nodeid=38&p= . |