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Ein Verein führt versehentlich zu wenig Steuern ab. Dem Finanzamt fällt dies erst nach fünf Jahren auf. Es fordert somit für die letzten fünf Jahre diesen Steuerfehlbetrag in Höhe von 15.000 Euro im Rahmen einer Nachzahlung an. Der Verein kann diesen Betrag nicht aufbringen und nimmt einen Kredit auf. Die hierfür anfallenden Zinsen stellen teilweise einen Schaden dar.
Die ARAG gleicht dem Verein den Vermögensnachteil aus, der durch die Nachzahlung entsteht. Hierzu zählen die Kosten des Kredits, den der Verein aufnehmen muss. Die Steuerschuld selbst stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar, weil sie rechtlich unstrittig ist und bei korrekter Führung des Vereins sowieso hätte gezahlt werden müssen.
Hinweis: Die Vermögensschaden-Zusatzversicherung umfasst die gesetzlichen Haftpflichtansprüche, die sich durch einen Schaden ergeben, die ein Versicherter bei einem Dritten (Drittschaden) oder bei seinem eigenen Verein verursacht hat.
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