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LSB plädiert für Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols
Der LandesSportBund Niedersachsen plädiert für den Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols und eine ordnungspolitische Regelung des Lotterie- und Sportwettwesens in Deutschland ein.

„Das Glücksspielmonopol des Staates hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Konzessionsabgaben stellen eine unverzichtbare Finanzierungssäule der Sportorganisationen dar“, betonte LSB-Direktor Reinhard Rawe bei einer Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport des Nds. Landtages. Er sprach sich für die Annahme des SPD-Entschließungsantrages für eine einheitliche Strategie zum Erhalt der staatlichen Sportwetten- und Lotterieerträge! durch den Ausschuss aus, der Anlass der Anhörung war.

Notwendig ist aus seiner Sicht aber auch eine klare Stellungnahme der Bundesregierung zur geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie. „Der LSB würde da her begrüßen, wenn der Landtag die Landesregierung auffordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, das Lotterie- und Wettwesen nicht in das Regelungswerk der Richtlinie einzubinden.“ Zumindest aber müsse das sog. Herkunftslandprinzip so eingeschränkt werden, dass im Bereich des Glücks- und Wettspielmarktes die Vorschriften des ‚Gastlandes’ gelten würden. Rawe empfahl den Abgeordneten aber auch, rechtzeitig Überlegungen anzustellen, wie im Falle einer teilweisen Aufhebung des staatlichen Monopols im Bereich der Sportwetten (und später gegebenenfalls auch der Lotterien) die bisherige Förderpraxis der Destinatäre (Sport, Soziales, Kultur) aufrecht erhalten werden könne. Denkbar wären etwa höhere Besteuerungen oder die Einführung einer Konzessionsabgabe für die aktuell illegalen Sportwettenanbieter und neu auf den Markt drängenden Unternehmen – insbesondere auch im Internet.

Mit Blick auf die Anhörung beim Bundesverfassungsgericht am 8. November zu diesem Themenkomplex informierte er über ein Rechtsgutachten, dass der LSB mit dem DSB beim früheren Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Uni Köln in Auftrag gegeben hatten. Danach seien staatliche Stellen berechtigt, private aus dem Ausland, insbesondere über das Internet agierende Anbieter zu Lotteriesteuern und Konzessionsabgaben heranzuziehen. Auch könne der Staat das bisherige Finanzierungssystem im Falle einer Liberalisierung beibehalten.

Für den Status quo setzte sich auch der Sprecher der Geschäftsführung von Toto-Lotto Niederachsen, Dr.Rolf Stypmann ein. Bestätigt sieht er sich durch eine Entscheidung des Cour d’arbitrage de Belgique, das oberste belgische Gericht, das das staatliche Glücksspielmonopol im Land für Europarechts-konform hält. „Ähnliche Entscheidungen sind aus Finnland, den Niederlanden und Italien bekannt“, sagte Dr. Stypmann und stellte klar: „Sollte es zu einer Liberalisierung kommen, dann fordern wir Chancengleichheit.“


 

 
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