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| Zuschauerin von Baseball verletzt |
Zuschauer müssen bei Sportveranstaltungen trotz der Sicherheitsmaßnahmen der Vereine jederzeit mit abirrenden Bällen rechnen und auch selbst auf die eigene Gesundheit achten. Trotzdem kommt es wieder zu tragischen und bedauerlichen Unfällen, wie zuletzt beim Regionalfinale zweier Baseballteams.
Dort erwischte der Batter den Ball mit seinem Schläger so unglücklich, dass er mit hoher Geschwindigkeit in die Zuschauertribüne flog und dort eine Mutter von zwei Kindern im Gesicht traf. Die junge Frau brach sofort zusammen und wurde mit schweren Gesichtsverletzungen ins nächste Krankenhaus gebracht. Die Verletzte war anschließend längere Zeit arbeitsunfähig, musste zahlreiche Operationen über sich ergehen lassen und nahm den gastgebenden Verein, der ihrer Meinung nach seine Verkehrssicherungspflicht (Ballfangzaun zu niedrig) verletzt habe, später in einer Höhe von 25.000 Euro in Anspruch. Außerdem meldete sich ihre Krankenkasse beim Verein und wollte diesen wegen der umfangreichen Behandlungskosten in Anspruch nehmen.
Der Verein setzte sich mit dem Versicherungsbüro beim LSB/LSV in Verbindung, um die gegen ihn erhobenen Ansprüche abwehren zu lassen. Die ARAG Sportversicherung prüfte den Fall und stellte fest, dass der Ballfangzaun sehr wohl eine ausreichende Höhe hatte. Zudem müssen Zuschauer trotz Sicherheitsmaßnahmen jederzeit mit abirrenden Bällen rechnen; dies gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Die Ansprüche der Frau wurden deshalb ebenso abgelehnt wie eine anschließend eingereichte Klage. |
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