Das Sportkonzept der Stadt Göttingen sieht die Förderung von Sportorganisationen vor. Unterstützt werden u.a. die Förderung des Jugendsports, außerordentliche Unterhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten, Beschaffung von Sportgeräten oder Internationale Sportbegegnungen. Die Anträge zu den einzelnen Beihilfen sind bis zum 1. März eines jeden Jahres zu stellen.
Beihilfen zu Bau- und Erweiterungsmaßnahmen der Sportorganisationen werden im Vermögenshaushalt der Stadt etatisiert. Die Anträge sind deshalb jeweils bis zum 1. März des der Baumaßnahme vorangehenden Jahres auf einem beim SSB erhältlichen Formular zu stellen. |