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| Das Ende eines Hockeytraumes |
Das Damen-Hockeyteam des UHC hatte endlich den ersehnten Aufstieg geschafft: Ausgelassen und glücklich feierte man im Klubheim den tollen Erfolg und den Sprung in die höhere Klasse.
Die Stimmung war gerade auf dem Höhepunkt, als sich Spielerin Gaby und auf den Nachhauseweg machte. Gut gelaunt verließ sie das Vereinsheim und ging die Treppe runter, an der das Licht ausgefallen war. Dabei verfehlte sie eine Stufe, stürzte und schlug hart mit dem Rücken auf den kantigen Beton. Vereinsmitglieder, die sie daraufhin mit starken Schmerzen auf der Treppe fanden, riefen sofort den Notarzt. Im Krankenhaus bestätigte sich dann der böse Verdacht: Die junge Frau hatte sich den Rückenwirbel gebrochen und würde von nun an gelähmt bleiben.
In diesem Fall hätte der Verein unbedingt dafür Sorge tragen müssen, dass eine ausreichende und funktionierende Beleuchtung vorhanden war. Weil der Verein seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen war, machte die junge Frau ihm gegenüber erhebliche Schadenersatzansprüche geltend. Der Verein informierte daraufhin die ARAG Sportversicherung, die den Vorgang prüfte und aufgrund des mit dem zuständigen Landessportbund geschlossenen Sportversicherungsvertrages für den Erwerbsschaden und das Schmerzensgeld der Verunfallten aufkam.
Für den Hockeyklub war das natürlich eine große Erleichterung, für Gaby selbst, die heute ein Leben im Rollstuhl führt, nur ein schwacher Trost.
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