Die Göttinger Sportvereine dürfen sich für 2008 über eine Aufstockung der städtischen Beihilfen zur Sportförderung um 24.000 auf 323.000 Euro freuen. Die Erhöhung hat der Sportausschuss des Rates gemeinsam mit der Aktualisierung der Förderrichtlinien während seiner Sitzung im Clubraum des SC Hainberg einstimmig beschlossen.
Die Änderung der Sportförderrichtlinien war notwendig geworden, weil sich seit der letzten Neufassung im Jahre 1997 die Strukturen in der Sportverwaltung durch Auflösung des Stadtsportamtes und die Übertragung dessen Aufgaben an die Göttinger Sport- und Freizeit GmbH (GoeSF) und damit deren Zuständigkeiten wesentlich geändert hatten. Seit 2004 verwaltet der Stadtsportbund (SSB) die Fördermittel, eine Praxis, die in der Neufassung festgeschrieben wurde.
Der SSB zeigte in einer Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Mitgliedern des Sportausschusses und der GoeSF, den Finanzbedarf im Bereich der Beihilfen für den Sport auf.
Während der Beratung des Verwaltungsentwurfs für den Sportetat 2008, der letztlich ohne Gegenstimme angenommen wurde, fragte CDU-Ratsherr Thomas Häntsch, ob es nicht aus Gründen der Planungssicherheit besser sei, die Fördermittel (Gesamtvolumen 573.500 Euro) auf fünf Jahre festzuschreiben, wie es beispielsweise die Kultur tue. Eine langfristige Sicherheit wäre zwar schön, meinte SSB-Vorsitzender Jürgen Schröder. Man sei aber mit der jetzigen Regelung zufrieden und wolle sie nicht gefährden. Laut Frey ist die jetzige Regelung sogar von Vorteil, da es bei den Förderrichtlinien keine zeitliche Begrenzung gebe. Frey: „Die letzten hatten elf Jahre Bestand.“
GoeSF-Geschäftsführer Alexander Frey unterstrich, dass die Schwerpunkte der Beihilfegewährung weiterhin gelten: Jugendförderung, Förderung des Betriebs vereinseigener Sportanlagen, freie Nutzung städtischer Sportanlagen, Bereitschaft zur Eigenleistung der Vereine als Grundbedingung einer Förderung sowie Förderung von Integrationsmaßnahmen. Künftig könne garantiert werden, so Frey, dass die Vereine die Nutzungsentgelte, die ihnen von der GoeSF in Rechnung gestellt werden, in vollem Umfang erstattet bekommen. |