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   Beihilfen der Stadt Göttingen
Frist 1. März
Sportvereine können beim SSB Beihilfen der Stadt Göttingen erhalten. So z.B. für die Beschaffung von langlebigen Sportgeräten, der Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, für internationale Sportbegegnungen, sowie für Mitgliederwerbung und Integrationsprojekte. Abgabefrist für die Anträge ist der 1. März 2008.
Weitere Informationen

 
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