SSB-Newsletter Juni 2020

Die ab dem 05.06.2020 geltende Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen, die die Sportausübung mit Ballnutzung jeder Art (geändert durch die Allgemeinverfügung vom 12.06.: Erlaubnis Tischtennis, Tennis, Boule usw. mit max. 2 Personen) auf dem Gebiet der Stadt Göttingen verboten hatte, ist mit Ablauf des 19.06. außer Kraft getreten. Folglich dürfen Mannschaften, die Ballsportarten betreiben, unter Wahrung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln ihre Sportarten auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen auf dem Gebiet der Stadt Göttingen wieder ausüben.
Ab Montag, dem 22. Juni, tritt somit die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 19. Juni in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des SSB-Newsletters Juni 2020, die Sie mit Angeboten des SSB, den Sportvereinen und -verbänden, dem LandesSportBund Niedersachsen und dem Deutschen Olympischen Sportbund versorgt.

Die Online-Redaktion des SSB Göttingen wünscht Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und Ihren sportlichen Aktivitäten.

Den SSB-Newsletter Mai 2020 finden Sie hier.

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