Ticker: Neues für Vereine zum Thema "Corona"

An dieser Stelle geben wir rund um das Thema Corona Informationen, die für Vereine interessant sind. Hinweise zu neuen Vorgaben finden sich ebenso wie Presseartikel und Best-Practice-Beispiele. Die neuesten Nachrichten finden sich ganz oben.

Zu den aktuellen Verordnungen und Frequently asked Questions (faq) des Landes Niedersachsen.

Auch nach der neuen Verordnung (ab 11.05.) ist insbesondere im Nachwuchssport vieles möglich. So kann in festen Gruppen von bis zu 30 Kindern draußen mit Kontakt Sport betrieben werden. Eine der Bedingungen ist indes ein negativer Corona-Test der/des Übungsleitenden. Wie erleben die Vereine die Neuerungen? Im GT ist ein Artikel erschienen.

Der ASC Göttingen hat auf den Zietenterrassen ein Testzentrum eröffnet. Alle Informationen.

Ein kleiner Lichtblick für alle Sportinteressierten: Der Göttinger Frühjahrs-Volkslauf sowie die Tour d´Energie finden in diesem Jahr statt, natürlich aber unter besonderen Bedingungen. Alle Informationen.

Neuigkeiten zur Allgemeinverfügung und zu den aktuellen Inzidenzen (13.04.21): Aktuell liegt die Inzidenz im Landkreis Göttingen weit über 35, sodass die Allgemeinverfügung keine Anwendung findet. Kontaktsport in größeren Gruppen ist aktuell nur für den Nachwuchs bis einschließlich 14 Jahre in festen Gruppen möglich - und zwar bis zu einer Inzidenz von 100.

In Göttingen wurde die entsprechende Allgemeinverfügung (s. vorheriger Beitrag unten) erlassen, durch die Lockerungen bei einer Inzidenz von unter 35 gelten. Was bedeutet dies konkret, auch mit Blick auf den Sport? Direkt nach der Veröffentlichung lag der Inzidenzwert unter 35, sodass vorübergehend Sport mit bis zu 10 Personen aus drei Haushalten möglich war. Am Montag, 22. März, stieg die Inzidenz wieder leicht auf 36,2 an, sodass die im Erlass niedergeschriebenen Lockerungen aktuell keine Anwendung finden. Es gilt also aktuell wieder die Regel: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Entscheidend ist stets die 7-Tage-Inzidenz, die sich hier aufrufen lässt. Die Allgemeinverfügung wiederum findet sich im Amtsblatt für die Stadt Göttingen vom 19. März.

Ein wichtiger Hinweis zu den aktuellen Verordnungen, die sich hier aufrufen lassen: Die „zehn Personen aus drei Haushalten-Regel“ tritt nicht automatisch bei einem Inzidenzwert unter 35 in Kraft. Voraussetzung ist eine durch die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte erlassene Allgemeinverfügung, die Zusammenkünfte in dieser Größe ausdrücklich zulässt. 

Erste Öffnungen für den Sport wurden beschlossen. So ist unter anderem draußen Training mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre möglich. Alle Informationen finden Sie in der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen

Es wurde ein neues Förderprogramm "Aktiv über den Winter" auf den Weg gebracht, für das Vereine und Verbände einen Antrag stellen können. Alle Informationen.

Nur noch eine Woche, nämlich bis zum 21.12., sind Anträge beim LSB für das "Förderprogramm Jugendarbeit in Coronazeit" möglich. Alle Informationen finden sich hier

Der Landessportbund Niedersachsen stelle für den Bereich Jugendarbeit bzw. -bildung (im Verein) Fördermittel bereit. Alle Informationen und Antragsforumular.

Polnisch, Albanisch, Russisch und in vielen weitere Sprachen: Corona-Informationen und Flyer in unterschiedlichen Sprachen werden hier bereitgestellt. 

"Gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen können auf speziell für sie bereitgestellten Niedersachsen-Schnellkredit setzen": Eine Pressemitteilung mit diesem Titel hat das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung veröffentlicht. Alle Informationen finden sich auf Seite der NBank.

Der Landessportbund weist darauf hin, dass Bildungsveranstaltungen sowie Jugendbildung im sportlichen Bereich weiterhin möglich sind. Alle Informationen

Eine ganz wichtige Andresse für alle Sportler*innen und Vereinsvertreter*innen: Die "frequently asked questions" zum Sport auf der Seite der Landesregierung

Zwei Hinweise und Verlinkungen zum Thema Recht & Gesetz: Das Gesetz zur Abmilderung der Folgender COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sowie die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) 

Einige coronabedingte Neuigkeiten zum Deutschen Sportabzeichen finden Sie hier

Seit diesem Montag, 2. November, gelten wesentliche Änderungen für das Sporttreiben. Die aktuelle Verordnung (inkl. einer Vergleichsfassung) finden Sie hier. Wichtig ist unter anderem, dass im November Sport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen "nur im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig" ist.

Auf dem Internetportal des Landes Niedersachsen sind Informationen zum Umgang mit COVID-19 auch in Leichter Sprache hinterlegt. Und zwar hier

Das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wird bis zum 15.11. (= Antragsfrist) verlängert. Alle Informationen.

Die neue, Niedersächsische Corona-Verordnung (vom 23. September) gibt es hier

Infektionen vorbeugen? Hier finden sich 10 Hygienetipps; Quelle ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Die Sportausübung in Niedersachsen ist ab sofort in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig. Bisher war die Personenzahl auf 30 beschränkt. Die neue, entsprechende Niedersächsische Corona-Verordnung ist am 01. August in Kraft getreten.

Seit dem 13. Juli ist die Sportausübung in Gruppen bis zu 30 Personen ohne Berücksichtigung der Abstandsregeln grundsätzlich möglich. Der in der letzten Verordnung benannte Terminus der „festen Kleingruppe“ entfällt damit. Zur aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen.

Ab kommendem Montag, 6. Juli, sind Mannschafts- und Kontaktsport in festen Kleingruppen wieder erlaubt. Alle Informationen.

Ab heute, 22. Juni, sind beim Sporttreiben im Verein wieder Zuschauer erlaubt. Alle Informationen zu den aktuellen Regularien.

40 Sportvereine haben Unterstützung aus dem Göttinger Corona-Hilfsfond beantragt. Zum entsprechenden Artikel im Göttinger Tageblatt.

Wegen der Wetterlage wird der für heute (18. Juni) angesetzte Termin für die Abnahme des Sportabzeichens im Jahnstadion um eine Woche verschoben; der nächste Termin ist somit am 25. Juni.

Was ist aktuell erlaubt, was verboten? Aktuelle Fragen und Antworten rund um das Thema Sport in der Corona-Zeit finden Sie hier.

Seit heute Nacht, 2 Uhr, ist der Download der Corona-Warn-App möglich. Alle Informationen auf der Seite der Bundesregierung.

In einem offenen Brief wenden sich Jugendverbände, unter ihnen die Sportjugend Niedersachsen, an den Ministerpräsidenten Herrn Weil. Hintergrund ist, dass in Niedersachsen Maßnahmen mit Übernachtung (und damit z.B. auch die Jugendbildungsmaßnahmen) bis 31. August verboten sind. Die Jugendverbände plädieren hingegen dafür, Jugendarbeit verantwortungsbewusst zu ermöglich. Zum Artikel.

Wie steht es im Göttinger Stadtgebiet derzeit um Sportarten wie Boule, Kegeln, Bowling oder Golf? Auch sie sind verboten, wie wir durch eine entsprechende Anfrage erfahren haben. Sämtliche Sportarten mit Ball dürften grundsätzlich und bis zum bis zum 19. Juni 2020 nicht auf dem Gebiet der Stadt Göttingen ausgeübt werden; o.g. Sportarten inklusive.

Seit Montag, 10.06., gibt es vom Land Niedersachsen neue Vorgaben und Lockerungen für den Vereinssport. Der LSB hat sie hier zusammengefasst.

In Göttingen (Stadt) ist das Sporttreiben auf privaten und öffentlichen Flächen verboten, wenn ein Ball im Spiel ist. Diese Einschränkung gilt zusätzlich zu den bestehenden Vorgaben des Landes Niedersachsen (z.B. Abstandhaltung, keine Zuschauer,...) und umfasst auch Sportarten wie Badminton, Minigolf, Tennis und Tischtennis. Zur entsprechenden Allgemeinverfügung im Amtsblatt der Stadt Göttingen.

Der für den heutigen Donnerstag (04. Juni) angesetzte Termin zur Abnahme des Sportabzeichens im Jahnstadion fällt in Anbetracht der jüngsten Entwicklungen aus. Der Termin für das Radfahren am Sonntag, 07. Juni, im Stadion am Sandweg (9.30 Uhr Treffen, 10 Uhr Start) findet statt! Nächster Termin im Jahnstadion ist dann in zwei Wochen am Donnerstag, 18.06.

"Es ist erforderlich, für einen Zeitraum von 14 Tagen Mannschafts- und Kontaktsportarten in der Stadt Göttingen zu untersagen." Darüber informiert die Stadt Göttingen auf ihrer Homepage.

Im LSB Niedersachsen gibt es derzeit einige Webinare zu aktuell bedeutsamen Themen. Zum Beispiel zu Hygiene-Konzepten für den Indoor-Vereinssport. Alle Informationen und Termine.

Die Schulen in Göttingen schließen vorübergehend bis zum 5. Juni, geschlossen, wie z.B. die HNA berichtet.

Wir haben den sechsten Teil unserer Serie ver|ein|blick veröffentlicht. Direkt zum Artikel.

Es gibt Fragen zum sportlichen Wiedereinstieg im Verein? Der Landessportbund Niedersachsen hat eine Hotline eingerichtet, um Unklarheiten zu klären. Die Telefonnummer lautet: 0511-1268210. Weitere Informationen.

Sporthallen und Fitnessstudios werden öffnen! Alle Details im pdf.

Der fünfte Teil unserer Serie "ver|ein|blick" ist erschienen. Direkt ansehen.

Die Fußball-Bundesliga hat begonnen - auch die Basketballer der BG Göttingen werden ihre Saison zu Ende spielen, nämlich bei einem Abschlussturnier in München. Über die Hintergründe berichtet unter anderem der Sportbuzzer.

Für Vereine: Der LSB hat ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, mit dem Vereine in der aktuellen Situation unterstützt werden. Ziel ist die Förderung von Angeboten, die üblicherweise nicht draußen stattfinden. Alle Informationen.

Erfreulich: Das Training für das Deutsche Sportabzeichens kann starten, der erste Termin wird der 22. Mai sein. Auch die Abnahme wird ab Juni wieder möglich sein. Alle Details, Termine und Regularien finden sich hier

Was ist aktuell im Sport möglich, was ist verboten? Antworten gibt ein "faq-Dokument", das die Landesregierung veröffentlicht hat.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat einen Film veröffentlicht, in dem Regeln für Sportvereine ganz plastisch dargestellt werden. Zum Video mit Hilfestellungen für SportlerInnen und Vereine.

Der Stadtsportbund Göttingen und Kreissportbund Göttingen haben ein gemeinsames Empfehlungspapier erarbeitet. Darin geht es um Richtlinien und Empfehlungen zur Nutzung der öffentlichen und privaten Freiluftsportstätten während der Corona-Krise für die Stadt und den Landkreis Göttingen. Empfehlungspapier downloaden.

ver|ein|blick, Teil 3: Wie gelingt in den Vereinen der Weg zurück zum Sport? Wir haben uns in Göttingen umgeschaut und Wissenswertes zusammengetragen.

Alle neuen Lockerungen, die ab Montag, 11. Mai gelten: Zum Artikel auf der Seite des LSB.

250.000 €: Mit einem Hilfsfond in dieser Höhe möchte die Stadt Göttingen Kultur, Sport und Soziales unterstützen. Der Fond soll sich an Institutionen und Vereine richten, die durch die Krise in Not geraten sind (Quelle: Bericht im Göttinger Tageblatt).

ver|ein|blick, Teil 2: Was machen derzeit eigentlich Schwimmer*innen? Über das Thema Schwimmen und die Krisenbewältigung haben wir mit dem Verein TWG 1861 gesprochen, nämlich mit Silvia Hampe und Kerstin Krumbach. Hampe sagt: "Alle Vereinsmitglieder müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein - für sich selbst und für andere Mitglieder."

Worauf muss ich in meiner Sportart besonders achten, welche Tipps gibt es? Eine Orientierung bieten die sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzensportverbände.

ver|ein|blick, Teil 1: Wir haben mit Karl Würzberg von der SVG über virtuelle Challenges, das aktuelle Training, die Fußballbundesliga gesprochen. In unserem Interview sagt er: "Ein Verein lebt von persönlichen Begegnungen."

Unter der Überschrift Kontaktloser Sport im Freien - so geht´s informiert aktuell der LSB Niedersachsen.

Der DOSB hat Ende April Zehn Leitplanken für die Ausübung von Sport erstellt.

Freiwilligenagentur 0551 7070130 Lehrgänge im LSB Infos für Vorstände
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