Sportförderung
Der Stadtsportbund Göttingen e.V. ist seit dem 1. Januar 2004 Ansprechpartner für die Mittelvergabe des Landes Niedersachsens bzw. des Landessportbundes und der städtischen Mittel. Für unsere Sportvereine bedeutet dies eine Vereinfachung der Sportförderpraxis, die dadurch transparenter wird, da für Sie nur noch ein einziger Ansprechpartner bei der Beantragung von finanziellen Beihilfen zur Verfügung steht.
Folgende Hinweise sollten Sportvereine bei einer evtl. Antragstellung beachten:
- Förderung durch die Stadt Göttingen: Die städtische Förderung unterliegt Richtlinien, die sie unter www.goesf.de abrufen können
- Förderung durch den LSB: Für die Förderung durch den LSB Niedersachsen gelten Richtlinien, die Sie unter www.lsb-niedersachsen.de abrufen können.
- Bau und Erweiterung von Sportanlagen: Die Anträge sind jeweils bis zum 31. August, des der Baumaßnahme vorangehenden Jahres einzureichen. Es erfolgt zeitnah eine Eingangsbestätigung, die zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn berechtigt (ACHTUNG: es folgt noch kein Rechtsanspruch auf Förderung). Der Bewilligungsbescheid (bzw. Ablehnungsbescheid) wird Ihnen bis zum 14. Oktober vorgestellt.