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BuT & Socialcard

Als Stadtsportbund, in Abstimmung mit dem Landkreis und der Stadt Göttingen, ist es ein Bedürfnis, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen niedrigschwellig den Zugang zu den Vereinsangeboten zu ermöglichen.

Hierfür stehen Fördermittel zur Verfügung, die Sportvereine mit entsprechenden Kindern und Jugendlichen abrufen können. Für eine Mitgliedsbeitragsförderung für Sportvereine oder eine Förderung von Ferienfreizeiten sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebenjahr, deren Familien Bürgergeld (SGB II), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Sozialhilfe (SGB XII) oder Wohngeld und/oder Kinderzuschlag (BKGG) erhalten, förderfähig. Die Förderung beträgt maximal 15€ pro Monat.

Der erste Weg diese Fördermittel abzurufen ist über die Bildungskarte des Bildungs- & Teilhabe Förderprojekts (BuT). Hierfür ist es notwendig, sich als Verein im zugehörigen Portal zu registrieren (http://www.but-konto.de/). Anspruchsberechtigte Personen sind ebenfalls in dem Portal zu registrieren und können dann direkt darüber die Vergünstigung abrechnen. | Flyer Bildungskarte

Ist das BuT-Kontingent ausgeschöpft, können die Fördermittel über die Sozialcard beantragt werden. Hierfür ist eine entsprechende Meldung vom Sportverein mit dem ausgefüllten Vordruck an sozialcard@ssb-goettingen.de zu senden. Anspruchsberechtigt sind nur Anwohner der Stadt Göttingen

Es ist zu beachten, dass eine Abrechnung über die Socialcard zeitlich länger dauert, als über die Bildungskarte. Die Fristen für die halbjährliche Abrechnung der Socialcard sind der 31.05. und der 30.11. des Abrechnungsjahres.

Für weitere Rückfragen stehen wir gerne Beratend zur Verfügung. Im Detail vermitteln wir gerne aber auch an die Kompetenten Ansprechmöglichkeiten im Landkreis bzw. der Stadt Göttingen

Informationen zur Bildungskarte

Informationen zur Socialcard