Förderungen
für Übungsleiter*innen und Ehrenamtliche
Sportvereine der Stadt Göttingen haben Zugang zu Fördermitteln, um ihren Übungsleiter*innen eine Aufwandsentschädigung entgegenbringen zu können. Hierbei werden für die Jahre 2025/26 auch Übungsleiter*innen berücksichtigt, die noch keine Übungsleiterlizenz erworben haben. Zusätzlich zu den "laufenden Kosten" sind auch Fördermittel abrufbar, die die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Übungsleiter*innen fördern sollen.
Die Antragsfrist für entsprechende Förderanträge ist der 30.09. eines jeweiligen Förderjahres
Die Antragsstellung muss durch eine unterschfriftsberechtigte Vereinsvertreter*in (§26BGB) erfolgen. Das entsprechende Formular ist an den Stadtsportbund zu senden.
Antragsformular Aus-, Fort- und Weiterbildung für Übungsleiter*innen
Antragsformular Zuschüsse für Übungsleiter*innen ohne Lizenz