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Förderungen

für Übungsleiter*innen und Ehrenamtliche

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Sportvereine der Stadt Göttingen haben Zugang zu Fördermitteln, um ihren Übungsleiter*innen eine Aufwandsentschädigung entgegenbringen zu können. Hierbei werden für die Jahre 2025/26 auch Übungsleiter*innen berücksichtigt, die noch keine Übungsleiterlizenz erworben haben. Zusätzlich zu den "laufenden Kosten" sind auch Fördermittel abrufbar, die die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Übungsleiter*innen fördern sollen.

Die Antragsfrist für entsprechende Förderanträge ist der 30.09. eines jeweiligen Förderjahres

Die Antragsstellung muss durch eine unterschfriftsberechtigte Vereinsvertreter*in (§26BGB) erfolgen. Das entsprechende Formular ist an den Stadtsportbund zu senden.

Antragsformular Aus-, Fort- und Weiterbildung für Übungsleiter*innen

Antragsformular Zuschüsse für Übungsleiter*innen ohne Lizenz