Sportförderung
Mittelvergabe für die Sportförderung
Der Stadtsportbund Göttingen e.V. ist seit dem 1. Januar 2004 Ansprechpartner für die Mittelvergabe des Landes Niedersachsens bzw. des Landessportbundes und der städtischen Mittel. Für unsere Sportvereine bedeutet dies eine Vereinfachung der Sportförderpraxis, die dadurch transparenter wird, da für Sie nur noch ein einziger Ansprechpartner bei der Beantragung von finanziellen Beihilfen zu Verfügung steht.
Folgende Hinweise sollten Sportvereine bei einer evtl. Antragstellung beachten:
- Städtische Förderung: Die städtische Förderung unterliegt Richtlinien, die sie unter www.goesf.de nachschauen können.
- Bau und Erweiterung von Sportanlagen: Die Anträge sind, wie bisher, jeweils bis zum 30. September (Stand 2020) des der Baumaßnahme vorangehenden Jahres einzureichen.
- Bewilligung & Auszahlung Die bewilligten Beihilfen werden erst dann ausgezahlt, wenn das Vorhaben restlos abgeschlossen und die Verwendung aller vorgesehenen Mittel mit den Originalbelegen nachgewiesen ist.
- Förderung durch den LSB: Für die Förderung durch den LSB Niedersachsen gelten Richtlinien, die sie unter www.lsb-niedersachsen.de nachlesen können. Für ihr Bauvorhaben 2021 müssen sie bis zum 30.09.2020 einen Antrag gestellt haben. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie in der Geschäftsstelle des SSB oder hier im Internet (siehe unten).